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Der Europäische Rat hatte das irische Protokoll im Zuge der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages im Juni 2009 vereinbart. Die irische Bevölkerung hatte dem Lissabon-Vertrag und dem Protokoll daraufhin im Rahmen einer zweiten Volksabstimmung zugestimmt. Ein Jahr zuvor hatte sich im Juni 2008 eine Mehrheit der Iren noch gegen eine Ratifizierung des Lissabon-Vertrages ausgesprochen. Nach der zweiten Abstimmung unterbreitete Irland dem Europäischen Rat den Vorschlag, das irische Protokoll den Gründungsverträgen der EU beizufügen. Von der Einberufung eines Konvents wurde dabei abgesehen. Nach einer positiven Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission war das irische Protokoll im Mai 2012 von der deutschen Regierung unterzeichnet worden. Um in Kraft treten zu können, bedarf es gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes jedoch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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