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„Basel III“ sieht unter anderem vor, dass das „harte Kernkapital“ der Finanzinstitute um das Dreieinhalbfache erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen. Obwohl die entsprechende EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute noch nicht in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf (17/10974) zu deren Umsetzung eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist Grundlage der öffentlichen Anhörung. Mit der Neuregelung wird auch ein Beschluss des G-20-Gipfels von 2009 umgesetzt, der gefordert hatte, die Widerstandskraft des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Der gesamte Prozess wird als „CRD IV“ bezeichnet. Angestrebt werden auch ein besseres Risikomanagement der Banken und mehr Transparenz durch erweiterte Offenlegungspflichten.
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