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In der Anhörung ging es um Regeln zur Einhaltung der Vorgaben einer in Deutschland unmittelbar geltenden EU-Verordnung zur Finanzmarktregulierung. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) eingebracht. Mit diesem nach dem englischen Begriff „European Market Infrastructure Regulation“ auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt. Außerdem werden Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.
Die Abkürzung OTC steht für den Begriff „over the counter“ (über den Schalter). Darunter sind Termingeschäfte zu verstehen, die von zwei Geschäftspartnern ohne Einschaltung einer Börse abgewickelt werden.
Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden müssen. Damit werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten.
Die BaFin begrüßte in der Anhörung den Entwurf grundsätzlich. Die Kritik der Sachverständigen richtete sich auf einen Nachteilsausgleich, den es bei der Übertragung von Kundensicherheiten und Positionen von Kunden insolvent gewordener Clearingmitglieder auf eine andere Clearingstelle geben soll. Mit der Übertragung sollen eigentlich Kunden geschützt und andernfalls drohende Kursschwankungen und Dominoeffekte vermieden werden. Der Nachteilsausgleich für den Insolvenzverwalter zu Lasten der zentralen Gegenparteien werde aber die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Einrichtungen benachteiligen, kritisierte zum Beispiel die Strombörse EEX. Auch das Deutsche Aktieninstitut bezeichnete in seiner Stellungnahme den Nachteilsausgleich als kontraproduktiv. Dem eigentlichen Ziel, vermehrt Derivate über zentrale Gegenparteien abzuwickeln, würde ein „Bärendienst“ erwiesen. Da der Nachteilsausgleich auch nicht in dem europäischen Regelwerk enthalten sei, widerspreche dieser Teil des nationalen Gesetzes dem Geist des EU-Regelwerks. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, warnte davor, dem Insolvenzverwalter eines ausgefallenen Mitglieds die Möglichkeit nachträglicher Ersatzansprüche einzuräumen.
Der deutsche Fondsverband BVI stellte zum Gesetzentwurf insgesamt fest, er schaffe „Transparenz und stellt einen weiteren Schritt zur Sicherung der Finanzmarktstabilität dar“. Dagegen klagte der Deutsche Sparkassen und Giroverband über hohe operative Anforderungen, zum Beispiel durch Umstellung auf elektronische Bestätigungssysteme. Für kleine Institute könne der Derivatehandel „unverhältnismäßig sein mit der Konsequenz, dass sich diese Akteure aus dem Markt zurückziehen und die dort bereits vorherrschende Konzentration auf wenige große Parteien weiter erhöht wird“. Das könne zu höheren systemischen Risiken führen, warnte der Sparkassenverband.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sah größere Risiken durch die Bildung größerer Einheiten am Derivate-Markt. Markus Henn vom Verein Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (weed) vertrat die Auffassung, dass mit der Regulierung neue Risiken geschaffen würden. Wenn eine der zentralen Clearing-Stellen eines Tages ausfallen sollte, könnte dies die heutigen Probleme mit Banken gering erscheinen lassen. Henn forderte: „Bundesregierung und Bundestag sollten deshalb grundsätzlich prüfen, ob die Nutzung von (OTC-)Derivaten nicht insgesamt eingeschränkt werden muss.“ Im Rohstoffbereich gebe es überhaupt keine Klarheit über die Relevanz von OTC-Geschäften. Transparenz wäre „die erste Voraussetzung, um den Markt überhaupt überblicken und dann auch angemessen regulieren zu können“.
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