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Grundlage der Anhörung ist unter anderem ein Gesetzentwurf (17/10956), mit dem die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für eine Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich erweitern möchte. Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des Grundgesetzartikels 91b vor, um auch die institutionelle Förderung von Hochschulen durch den Bund zu ermöglichen. Bislang können Bund und Länder an Hochschulen nur thematisch und zeitlich begrenzt „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung“ gemeinsam fördern. Die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten schafft nach Ansicht der Bundesregierung ein Instrument, „mit dem bei Wahrung der föderalen Kompetenzordnung langfristig und nachhaltig eine stärkere Leistungsfähigkeit der Hochschulen sowohl im nationalen als auch und internationalen Kontext gefördert werden kann“. Der Anhörung liegen zudem sechs Anträge der Fraktionen von SPD (17/8455), Die Linke (17/785; 17/6094) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1984; 17/8902; 17/9565) zugrunde.
Als Sachverständige sind geladen: Doris Ahnen (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz), Marianne Demmer (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), Max-Emanuel Geis (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Uwe Lübking (Deutscher Städte- und Gemeindebunde), Wolfgang Marquardt (Wissenschaftsrat), Jan-Hendrik Olbertz (Humboldt-Universität zu Berlin), Klaus Ritgen (Deutscher Landkreistag) sowie Margrit Seckelmann (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer).
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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