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Um die Innenentwicklung zu stärken, werden in dem Gesetzentwurf unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten präzisiert und die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan ausdrücklich benannt. In der Baunutzungsverordnung sollen flexiblere Regelungen zur weiteren Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden eingeführt werden. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes angemessenen Größenordnung künftig allgemein zulässig sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüberhinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen und der Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft maßvoll erweitert werden.
Innenstädte und Ortskerne sind Schlüsselfaktoren für die Stadtentwicklung, heißt es zur Begründung. Sie seien für die Identifikation der Bürger in ihren Städten und Gemeinden unverzichtbar. Umstrukturierungsprozesse könnten jedoch die Funktionsfähigkeit dieser Zentren zunehmend gefährden. Es sei daher ein Ziel der Städtebaupolitik des Bundes, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden zu stärken. Dabei gehe es zum einem darum, die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „Grünen Wiese“ weitestgehend zu vermeiden. Die Innenentwicklung habe zum anderen eine qualitative Dimension, die darauf ziele, die Urbanität und die Attraktivität von Städten und Gemeinden auch in baukultureller Hinsicht zu wahren und zu stärken.
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