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Wie aus dem Entwurf des Hochfrequenzhandelsgesetzes hervorgeht, sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem „Flash Crash“, wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden. Zudem werden „bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen“, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.
Die Bundesregierung erläutert, dass bestimmte Handelsteilnehmer beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme einsetzen würden, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren. Zudem würden die erworbenen Wertpapiere auch nur für sehr kurze Zeiträume gehalten. „Der Einsatz dieser algorithmischen Hochfrequenzhandelsstrategien hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht und birgt darüber hinaus eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen“, begründet die Regierung.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Eindämmung des Hochfrequenzhandels. Zugleich regt er die Einführung von Mindesthaltefristen für Finanzinstrumente an, um den Handel zu entschleunigen.
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