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Der Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen vor. So sollen die Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Damit wird diese Grenze um 10.000 Euro angehoben. Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.
Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.
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