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Wie die Bundesregierung ferner ausführt, werden Angehörige der Fußball-Fanszenen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechts- oder linksextremistisch bewertet und unterliegen deshalb nicht der diesbezüglichen nachrichtendienstlichen Beobachtung durch die Geschäftsbereichsbehörden des Bundes. Dabei gebe es „gelegentliche Überschneidungen zwischen der Hooligan- und der rechtsextremistischen Szene“. Diese basierten in der Regel auf persönlichen Kontakten zwischen Aktivisten beider Lager. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung nicht gegeben seien, erfolge seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf die Fußball-Fanszene kein Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.
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