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Anlass der Expertenrunde ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (17/11126). Bisher sei die eigenverantwortliche Selbsttötung und deren Versuch oder Teilnahme nach deutschem Recht straffrei. Allerdings würden die Fälle zunehmen, in denen Personen gegen Entgelt eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid anbieten, schreibt die Regierung in der Vorlage. Diese „Kommerzialisierung“ lasse befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als normale Dienstleistung angesehen werde und sich Menschen zur Selbsttötung anleiten ließen, die das ohne ein solches Angebot nicht tun würden.
Details zu der Anhörung sowie den geladenen Experten werden in Kürze im Internet unter www.bundestag.de veröffentlicht. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums per E-Mail beim Rechtsausschuss (rechtsausschuss@bundestag.de) anmelden.
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