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Mit dem Entwurf wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.
Da der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden soll, kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. So wird für 2013 von 1,495 Milliarden Euro Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden 1,535 Milliarden erwartet. 2015 sollen die Steuerausfälle durch die Regelung auf 600 Millionen Euro zurückgehen.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte den Gesetzentwurf als „steuersystematisch absolut richtig und zutreffend“. Ausländische Unternehmen hätten nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn sie in ihrem Land keine Abzugsmöglichkeiten für die Steuern hätten. Den vom Bundesrat ins Gespräch gebrachten alternativen Lösungsansatz, die gleiche Besteuerung dadurch herbeizuführen dass Inländer und Ausländer für Streubesitzdividenden Steuern zahlen müssten, lehnte der CDU/CSU-Sprecher ab, weil diese Lösung zu Problemen führe, die bis zur betrieblichen Altersvorsorge reichten. Dagegen erklärte die SPD-Fraktion, sie halte den Vorschlag des Bundesrates für den richtigen Ansatz, wenn auch nicht in allen Punkten.
Die FDP-Fraktion begrüßte die Steuerfreiheit. Es seien damit Kaskaden- und Doppelbesteuerungen vermieden worden. Mit dem Gesetzentwurf sei „das richtige MaÓ bei der Behandlung dieses Themas gefunden worden.
Die Linksfraktion erklärte: „Der Ausweitung der Steuerbefreiung können wir nichts abgewinnen.“ Das jetzt gewählte Verfahren lade zur Nutzung von Steuergestaltungsmodellen ein. Aber auch der Bundesratsplan sei wegen negativer Auswirkungen auf kleine Unternehmen kritisch zu beurteilen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete den Entwurf als „nicht zustimmungsfähig“ – besonders wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Einnahmesituation des Bundes. Alternativen seien nicht ausreichend geprüft worden.
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