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Der Entwurf sieht die Schaffung einer Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagenbetreiber einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. „Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, müssen eventuelle unternehmerische Risiken im Wesentlichen vorhersehbar sein“, begründete die Bundesregierung ihr Vorhaben. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt werden und wurde durch die Änderungsanträge nochmals verändert. Bei Überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze und bei vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldeten Schäden sollen die Kosten über eine „Entschädigungsumlage“ auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Diese neue „Entschädigungsumlage“ wird auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, schreibt die Regierung in der Begründung des Entwurfs.
Der Vertreter der Bundesregierung erklärte in der Sitzung, wenn man die Energiewende erfolgreich durchführen wolle, komme man um die Nachsteuerung einiger Dinge wie der Haftung bei Offshore-Anlagen nicht herum. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von sehr ambitionierten Zielen beim Offshore-Ausbau. Da Neuland beschritten werde, komme man nicht so schnell voran wie erhofft. Man wage den Spagat, die Ziele der Energiepolitik umzusetzen und gleichzeitig die Belastungen in Grenzen zu halten. Auch die FDP-Fraktion bezeichnete das Nachsteuern als selbstverständlich. Sie wandte sich gegen alle Forderungen nach einer Beteiligung des Staates oder der staatlichen KfW am Netzausbau.
Auch der Sprecher der SPD-Fraktion betonte die Notwendigkeit von Nachsteuerungen. Regierung und Unternehmen hätten aber die Lage im Offshore-Bereich falsch eingeschätzt, was bei gründlicher Vorbereitung hätte vermieden werden können. Da die Sorge bestehe, dass sich der Ausbau von Offshore-Anlagen weiter verzögere, regte der Sprecher der SPD-Fraktion eine Beteiligung der staatlichen Seite an, um die Haftungsrisiken zu begrenzen. Schließlich handele es sich bei der Energieversorgung um ein Stück Daseinsvorsorge.
Die Linksfraktion kritisierte die Kosten des Offshore-Ausbaus. Der Bau von Windkraftanlagen auf See sei vier Mal so teuer wie der Bau von Anlagen in Süddeutschland. Die Fraktion wandte sich außerdem dagegen, die Verbraucher so stark in Haftung zu nehmen und stellte die Notwendigkeit des Baus so vieler Anlagen in Zweifel, da der Energieverbrauch nicht mehr so stark steige. Daher sollte man sich beim Ausbau dieser „Hochrisikotechnologie“ auf See mehr Zeit nehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die Uneinigkeit der Koalition, die in der Energiepolitik zudem „im Nebel“ stochere. Der Gesetzentwurf sei eine „Notreparatur für Versagen in der Vergangenheit“. Die Verbraucher zahlen zu lassen, sei falsch: „Das gefährdet die Akzeptanz der Energiewende“, erklärte ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Schaffung einer „Deutschen Netz AG“ verlangte. Regelungen in dem Gesetzentwurf, nach denen Kraftwerksbetreiber zur Stilllegung vorgesehene Kraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung weiterbetreiben müssen, bezeichnete die Fraktion als „Kraftwerkszwangsbetreibungsgesetz“, das man von dieser Koalition nicht erwartet habe.
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