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Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion unterstrichen, dass mit dem Gesetzentwurf etwas zu einem guten Abschluss gekommen sei, worüber frühere Koalitionen 15 Jahre lang nur diskutiert hätten. „Wir haben es geschafft, endlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden,“ betonten die Unionsabgeordneten. Das Ergebnis seien mehr Rechte für die Patienten, eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens und eine bessere Qualität der Leistungen. Nach Überzeugung der CDU/CSU-Fraktion wird künftig auch „eine neue Kultur des Fehlermanagements“ entstehen. Hingegen könne man das Problem des Umgangs mit Behandlungsfehlern nicht auf die Alternative „Härtefallfonds ja oder nein“ reduzieren, führten die Unionsabgeordneten aus. Zudem würden die Änderungsanträge dazu beitragen, „ein gutes Gesetz noch besser zu machen“, gaben sich die Unionsabgeordneten überzeugt. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass die Patienten verschärfte Fristenregelungen nun noch mehr „Druck auf die Krankenkassen“ ausüben könnten, wenn es um die Bewilligung von Leistungen gehe.
Die Fraktion der SPD stellte zunächst fest, dass die Bündelung der bislang in verschiedenen Rechtsmaterien verstreuten Patientenrechte einen Fortschritt darstelle. Viel mehr als eine Zusammenfassung der geltenden Rechtslage in einem neuen Gesetz sei der Koalition allerdings trotz der zahlreichen Änderungsanträge nicht gelungen. „An ein modernes Patientenrechtegesetz sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen“, erklärten die Abgeordneten. Bei Themen wie Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Fehlervermeidung bei der Behandlung und Verbesserung von Medizinprodukten seien die Erwartungen der Patienten enttäuscht worden. Für besonders bedauerlich hält es die SPD, dass die Koalition sich nicht dazu habe durchringen können, einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern einzurichten. Hingegen habe die SPD mit ihren beiden vorliegenden sowie mit älteren Anträgen gezeigt, „wie man diese Dinge im Interesse der Patienten regeln kann.“
Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, dass es sich die Befürworter eines Härtefallfonds zu leicht machten. So sei das von der SPD favorisierte „österreichische Modell nicht auf Deutschland übertragbar“, führten die FDP-Abgeordneten aus. Es sei nicht möglich, wie die SPD dies wolle, die sehr speziellen Bestimmungen dieses Modells dem deutschen Haftungsrecht einfach überzustülpen. Auch in Bezug auf die IGeL-Leistungen argumentiere die SPD viel zu allgemein. „Man kann nicht pauschal behaupten, dass diese Leistungen medizinisch nicht notwendig sind“, argumentierte die FDP. Die Koalition habe demgegenüber mit ihrem Gesetzentwurf nicht nur Bestehendes zusammengefasst, sondern auch echte Verbesserungen für die Patienten erreicht. Die FDP verwies dabei insbesondere auf die Maßnahmen zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens bei den Krankenkassen.
Bei der Fraktion Die Linke nahm man Bezug auf eine gängige Redensart: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“, dies sei die zutreffende Beschreibung des Gesetzesvorhabens aus Sicht derer, die sich eine umfassendere Verbesserung der Patientenrechte gewünscht hätten. Was die Unterstützung der Opfer von Behandlungsfehlern anbelange, ist nach Meinung der Linken noch nicht einmal für die Härtefälle ein befriedigende Lösung gefunden worden. „Die Betroffenen müssen weiterhin langwierige Gerichtsverfahren durchstehen, um zu ihrem Recht zukommen“, bemängeln die Linken. Auch die Stärkung der Antragsrechte der Patientenvertretung im GBA stelle „nur einen Tippelschritt auf dem Weg zu einer besseren Patientenbeteiligung dar“, meinten die Linken. Immerhin stelle dies eine Verbesserung dar, der man zustimmen könne.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass durch den Gesetzentwurf die Transparenz des Behandlungsgeschehens erhöht und das bestehende Recht zusammengefasst werde. Auch die meisten Änderungsanträge seien positiv zu beurteilen, weil sie Regelungsdefizite bei den Patientenrechten ausgleichen würden. Die Koalition sei aber über diesen ersten notwendigen Schritt nicht hinausgelangt: „Es wird nur gebündelt, was bereits da ist“, stellten die Grünen fest. Enttäuschend sei vor allem, dass die Koalition in ihrem Streit über den Umgang mit Schadensopfern letztlich nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, nämlich der Einrichtung eines Härtefallfonds, gelangt sei. Dabei habe „der Bundesrat doch die nötige Vorarbeit dafür bereits geleistet“, unterstrichen die Grünen.
Die Anträge der SPD (17/9061 und 17/1108), der Linken (17/6489) und der Grünen (17/63 48) zum Thema Patientenrechte wurden mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt.
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