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Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Regierung eine Kostenschätzung für eine Pflichtarchivierung aller deutschen Filme und ihrer Digitalisierung vorlegen. Unter Federführung des Kinemathekenverbundes soll zudem ein Bestandskatalog aufgebaut werden, der klärt, an welchem Ort Filmkopien und in welchem Format zu archivieren sind. Ebenso soll die Regierung prüfen, ob aus dem Bundeshaushalt Geld für den Aufbau des Bestandskatalogs und für die Digitalisierung des Filmerbes bereitgestellt werden kann.
Den Oppositionsfraktionen geht dieser Antrag nicht weit genug. SPD und Grüne monierten im Ausschuss übereinstimmend, dass es an einer Gesamtstrategie für eine langfristige Sicherung des Filmerbes fehle. Von der Bundesregierung müsse ein Konzept für eine verpflichtende Hinterlegung digitaler Kopien von allen deutschen Filmproduktionen vorgelegt werden. Die beiden Fraktionen forderten zudem, dass digitalisierte Filmerbe durch Audiodeskriptionen und Untertitelung für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Für Bildungszwecke müsse das digitalisierte Filmerbe kostenfrei zugänglich sein.
Union und FDP verwiesen darauf, dass die Pflichthinterlegung für öffentlich geförderte Filme bereits bestehe. Und die Pflichtregistrierung für alle Filme werde durch die geplante Novellierung des Bundesarchivgesetzes eingeführt. Das Kabinett habe dies bereits beschlossen. Bei der kostenfreien Bereitstellung des digitalisierten Filmerbes müssten die Urheberrechte beachtet werden.
Die Linksfraktion forderte für die Digitalisierung jährlich sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt und weitere sechs Millionen Euro von der Filmwirtschaft und der filmtreibenden Werbewirtschaft in Form einer Abgabe. Zudem soll eine zweckgebundene Abgabe in Höhe von fünf Cent auf jede verkaufte Kinokarte erhoben werden. Die Linke will neben Kino- und TV-Filmen auch Werbefilme als Teil des Kulturerbes langfristig sichern.
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