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In dem Antrag fordert die Fraktion, dass unter anderem die Höhe der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Grundleistungen anhand der vom Verfassungsgericht in seinen Urteilen vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09) und vom 18. Juli 2012 aufgestellten Kriterien „neu festzusetzen sowie fortlaufend zu aktualisieren“ seien. Unabhängig von der Höhe der Regelbedarfe soll laut Vorlage zudem für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene „im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Rechtsanspruch auf die Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ eröffnet werden. Ferner wollen die Abgeordneten unter anderem für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine „angemessene Gesundheitsversorgung gewährleistet“ wissen.
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