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Nachdem erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode den Amtsverzicht erklärt hat, ist die geltende Versorgungsregelung auf „erhebliche Kritik“ gestoßen, heißt es zur Begründung. Eine Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge stehe im Gegensatz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme und erscheine nicht mehr vertretbar, schreiben die Sozialdemokraten.
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