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Konkret sprechen sich die Abgeordneten für ein zwischen Bund, Ländern und Vertretern der Regional- und Minderheitensprachen abgestimmtes Gesamtkonzept zur Förderung der betroffenen Sprachen aus. Gemäß der Charta müssten den Regional- und Minderheitensprachen an Schulen, Hochschulen, in der Verwaltung und den Medien mehr Geltung verschafft werden. Zudem müsse in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der Sprachen vorgelegt werden.
Deutschland hatte als einer der ersten Staaten die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 5. November 1992 unterzeichnet und sie am 9. Juli 1998 ratifiziert. Bis heute wurde die Charta von 33 Staaten unterzeichnet, ratifiziert haben sie jedoch erst 25 Staaten.
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