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In ihrer Antwort „Kosten für den Rückbau des AVR Jülich“ (17/11447) listet die Bundesregierung auf, wer wann für den Abbau zuständig war und ist. Der Betrieb des AVR wurde seit 1988 anteilig durch das Forschungszentrum Jülich finanziert, aber am 18. Dezember 2003 aufgelöst. Ausgehend von einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen sei seit 2003 das bundeseigene Rückbau-Unternehmen Energiewerke Nord (EWN) für den Abbau des Reaktors verantwortlich. Dafür wurde die AVR im Jahr 2003 in die EWN integriert.
Bund und Land hätten sich verpflichtet, den Abbau gemeinsam im Verhältnis 70:30 (Bund:Land) zu finanzieren, schreibt die Bundesregierung. In der Verwaltungsvereinbarung seien Bund und Land ab 2003 von circa 200 Millionen Euro Rückbaukosten (ohne Endlagerkosten und Endlagervorausleistungen) ausgegangen.
Ein Ausschreibungsverfahren habe nicht stattgefunden und sei auch nicht geboten gewesen, da es sich um einen Gesellschafterwechsel gehandelt habe. Nach dem Gesellschafterwechsel 2003 sei von der AVR mit Unterstützung der EWN ein detailliertes Rückbaukonzept einschließlich einer Projektkostenschätzung und eines Rahmenterminplans für die vollständige Beseitigung entwickelt worden. Die sich aus diesem Konzept ergebenden Gewerke seien entsprechend dem öffentlichen Vergaberecht europa-/deutschlandweit ausgeschrieben worden, heißt es in der Antwort.
Laut der Planung der AVR vom 31. März 2012 gehe diese von einer Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember 2017 aus. Ausgenommen sei der Reaktordruckbehälter. Dieser solle nach einer mindestens 30-jährigen Zwischenlagerung zum Abklingen des Aktivitätsinventars zerlegt und entsorgt werden.
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