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Die Anhebung der Regelaltersgrenzen sei eine „entscheidende Maßnahme, um den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bundesverwaltung entgegenzutreten“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Gesetzgeber habe bereits mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Beamtenrecht weitere wichtige Weichen für den Bund gestellt, „um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken und somit seine Zukunftsfähigkeit zu sichern. Dieser Weg werde „konsequent weiterverfolgt“. Im Rahmen der Umsetzung der Demografiestrategie würden in den nächsten Monaten zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Bundes erarbeitet.
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