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Zur Begründung schreibt die Bundesregierung, die Türkei sei der gegenwärtig vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene Nato-Partner. Die anhaltenden Vorfälle an der syrisch-türkischen Grenze unterstrichen die regionale Dimension des Konflikts. Das syrische Regime verfüge sowohl über ballistische Trägersysteme als auch über ein Chemiewaffenarsenal. Einschränkend werde allerdings bemerkt, dass der politische Wille des syrischen Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals gegen die Türkei derzeit nicht erkennbar sei. Allerdings könne ein künftiger Einsatz insbesondere im Zuge einer „irrationalen Endphase des Assad-Regimes“ nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Weiter heißt es, die Verstärkung der Nato-Luftverteidigung in der Türkei sei „eine ausschließlich defensive Maßnahme“, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindere, dass sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet. Die Verlegung stehe damit auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem andauernden umfangreichen deutschen zivilen Engagement zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien.
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