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Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, sagte, es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Zwangsbehandlung als „Ultima Ratio“ zulasse. Dem pflichtete unter anderem Sabine Herpertz vom Universitätsklinikum Heidelberg bei. Es müsse dabei stets Ziel sein, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, sagte sie. Sowohl Herpertz als auch Iris Hauth vom Berliner St. Joseph-Krankenhaus betonten, dass den behandelnden Ärzten aus einem ethischen Dilemma geholfen werden müsse. Sie stünden zwischen dem Vorwurf der Körperverletzung einerseits und dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung andererseits, sagte Herpertz. Hauth erklärte, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht „sehr ausgewogen“ sei.
Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V., Ruth Fricke, sagte, ihr Verband lehne jegliche Zwangsbehandlung ab. Für die Betroffenen seien Zwangsmaßnahmen traumatische Erfahrungen. Diese würden beispielsweise zu bereits vorhandenen Traumata hinzukommen. Ähnlich argumentierte Leonore Julius vom Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e.V. Allerdings sprach sie sich für Zwangsmaßnahmen als „letztes Mittel“ aus. Somit begrüßte sie den Gesetzentwurf, der die Rechtssicherheit wieder herstelle.
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