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Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt aber nach Angaben der Regierung genauso eine Straftat wie der leichtfertige Verstoß gegen Waffenembargos. Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie „Wirtschaftsgebiet“ und „fremde Wirtschaftsgebiete“. Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, „die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte.“ Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff „Datenverarbeitungsprogramme“ durch Software ersetzt.
Ebenso wie der DIHK bezeichnete auch das Darmstädter Unternehmen Merck KGaA die Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts als dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Forderungen, das Außenwirtschaftsrecht übersichtlicher zu gestalten: „Allein die Reduzierung der Paragrafenanzahl von zurzeit 50 auf 28 verdeutlicht, dass dies mit dem Entwurf gelungen ist.“ Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität Münster) hielt den Entwurf für deutlich übersichtlicher als das bisherige Gesetz. Von europäischen Vorschriften überlagerte Bestimmungen seien entfernt worden.
Neben der Übersichtlichkeit lobte das deutsche Rüstungsunternehmen Diehl Defence Holding GmbH den Wegfall nationaler Sondervorschriften. Damit würden Nachteile für die deutsche Wirtschaft wegfallen. Vom Siemens-Konzern hieß es dazu, nationale Bestimmungen hätten ihre eigenständige Bedeutung verloren, weil auf europäischer Ebene eingeführte Vorschriften zu Genehmigungspflichten im Bereich Dual-Use-Güter die nationalen Bestimmungen überlagern würden. Dual-Use-Güter sind zivile Waren oder Technologien, die auch militärisch verwendet werden können. Rechtsanwalt Harald Hohmann (Büdingen) erklärte, „soweit Lockerungen des Exportkontrollniveaus vorgenommen wurden, sind sie erstens nicht erheblich und zweitens sind sie vernünftig, da sie zwingenden rechtlichen Anforderungen entsprechen“. Der Entwurf ist „in sich ausgewogen und wird den Belangen der Strafverfolgung überwiegend gerecht“, urteilte Oberstaatsanwalt Stephan Morweiser (Generalbundesanwaltschaft).
Kritischer beurteilte der Journalist Hauke Friederichs den Gesetzentwurf. Ein Kurswechsel in der deutschen Rüstungsexportpolitik sei unübersehbar. Das Außenwirtschaftsgesetz ermögliche den Export von zahlreichen Rüstungsgütern, die nicht als Kriegswaffen eingestuft seien und dennoch der Kriegsführung dienen könnten. Dazu gehörten gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Motoren und andere Antriebstechnik für Landsysteme wie Schützenpanzer.
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