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Der Bundesregierung zufolge sind die Vertragsparteien nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten. In Deutschland sei im Jahr 2005 zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem damaligen Verband der Cigarettenindustrie (vdc) eine Vereinbarung geschlossen worden, nach der die Aufwendungen der Tabakindustrie in Deutschland in der Tabakwerbung nach Werbeträgern gegliedert ab dem Jahr 2005 jährlich mitgeteilt würden. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben sich nach dem Inkrafttreten des Tabakwerbeverbotes mit grenzüberschreitender Wirkung im Jahr 2006 die Werbeausgaben der Tabakindustrie in Deutschland durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert. „Sie sind nach den Angaben der Tabakindustrie ab dem Jahr 2005 zunächst gesunken und ab dem Jahr 2007 insgesamt wieder angestiegen“, schreibt die Bundesregierung. Im Jahr 2010 hätten die Werbeausgaben mit insgesamt rund 199 Millionen Euro knapp 17 Millionen Euro über den Ausgaben im Jahr 2005 gelegen.
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