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Die Linksfraktion unterstützte den Antrag, denn „selbst die Geflügelverbände fordern eine verbindliche Haltungsverordnung“. Die Liberalen lehnten hingegen den Antrag ab, unter anderem weil der Zeitpunkt ungünstig sei. Es würden bereits Anstrengungen durch die Putenerzeuger unternommen, deren Ergebnisse aber nicht vor Anfang des nächsten Jahres vorlägen. Zudem wies die FDP darauf hin, dass offensichtliche Missstände jederzeit über das Tierschutzgesetz geahndet werden können. Die Sozialdemokraten unterstützten den Antrag der Grünen und sprachen sich für klare Vorgaben für die Züchter aus, weil dadurch Investitionssicherheit hergestellt würde.
Die Union forderte, den Tierhaltern mehr zuzutrauen: „Müssen wir alles und immer mehr regeln?“ Der Antrag sei vor dem Hintergrund der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes „entbehrlich“. Den Behörden stünden bereits alle notwendigen Möglichkeiten und Mittel zur Verfügung, um Missstände abzustellen. Seitens der Regierung wurde auf die Kontrollpflichten auf Länderebene hingewiesen. Der Verband der Putenerzeuger habe mit einem Eckwertepapier einen selbstverpflichteten Standard geschaffen, der aber auch kontrolliert werden müsse. „Der Ball liegt bei den Behörden vor Ort“, sagte ein Regierungsvertreter.
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