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Zur Vermeidung des Phänomens des so genannten negativen Stimmgewichts soll die mit der Wahlrechtsreform von November 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten werden. „Zur Vermeidung von Überhangmandaten“ wird der Vorlage zufolge „in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können“.
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