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Die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU halten dieses Argument für widerlegt. Bei der Anhörung zum Thema Drugchecking im September 2001 hätten nur einige wenige Vertreter von Selbsthilfegruppen berichtet, dass Berater durch Drugchecking einen leichteren Zugang zu den Drogenkonsumenten erhalten würden. Die Mehrzahl der Experten habe hingegen vor diesem Instrument gewarnt: „Drugchecking vermittelt den Konsumenten ein Gefühl der Pseudosicherheit im Umgang mit Drogen“, sagten die Unionsabgeordneten. Substanzanalysen nährten die Illusion, dass geprüfte Drogen gesundheitlich unbedenklich seien.
Auch die Abgeordneten der Fraktion der FDP bezweifelten den Sinn einer Substanzanalyse von illegalen Drogen. „Selbst vermeintlich saubere Drogen sind gesundheitsschädlich“, betonten die Abgeordneten. Solche Analysen hätten nur Sinn bei legalen Substanzen, deren Vertrieb man auch kontrollieren könne.
Ähnlich wie die Regierungsfraktionen sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD davon überzeugt, dass Drugchecking als Maßnahme zur Schadensminderung (harm reduction) ungeeignet ist. „Drugchecking signalisiert den Konsumenten eine Unbedenklichkeit des Drogenkonsums, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist“, sagten die Abgeordneten. Das von den Grünen verfolgte Ziel einer generellen Zulassung der Substanzanalyse werde daher von der SPD nicht geteilt. „Wir plädieren vielmehr für eine verstärkte Beratung von Drogenkonsumenten“, sagten die SPD-Abgeordneten.
Für verstärkte Prävention anstelle von Drugchecking sprach sich auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, aus. „Wir müssen vermehrt in die Diskotheken gehen, um mit den oft unbedarften Erstkonsumenten von synthetischen Substanzen in Kontakt zu kommen“, mahnte die Drogenbeauftragte. Sie entwickle derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium ein Modell zur Schulung von Diskotheken-Mitarbeitern. Sie sollten lernen, mehr Problembewusstsein für den Drogenkonsum ihrer Kunden zu entwickeln.
Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen hingegen auf die Gesundheitsgefahren, die von auf dem Schwarzmarkt erworbenen Drogen ausgingen. In vielen Fällen sei diese Gefahr nicht auf die Droge selbst, sondern auf Beimengungen anderer Stoffe zurückzuführen. „Wenn man diese Beimengungen feststellt und die Konsumenten von Drogen darauf hinweist, kann dies zu einer Schadensminderung beim Gebrauch illegaler Drogen führen“, erklärten die Abgeordneten. In den Nachbarländern Österreich und der Schweiz habe man mit Drugchecking-Programmen gute Erfahrungen gemacht.
Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke halten Drugchecking ähnlich wie die Grünen für eine sinnvolle Maßnahmen, die dem aktiven Gesundheitsschutz diene. Sie könne die Konsumenten von illegalen Drogen davor bewahren, Stoffe mit giftigen Beimengungen zu konsumieren. „Internationale Erfahrungen zeigen, dass Drugchecking zur Verminderung solcher Risiken beiträgt“, unterstrichen die Linken. Zugleich legten die Abgeordneten Wert auf die Feststellung, mit der Einführung von Drugchecking keinesfalls dem Drogenkonsum Vorschub leisten zu wollen.
Der Antrag der Grünen wurde vom Ausschuss mit einer Mehrheit aus CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt.
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