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Die Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien „große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspanungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können“ erläutert die Bundesregierung.
Nach Angaben der Regierung können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. „Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften“, prognostiziert die Bundesregierung. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch in einem Änderungsantrag Verschiebungen bei Leistungs- und Arbeitspreisen beschlossen.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Verordnung als wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit. Es sei von großer Bedeutung, dieses Instrument einsetzen zu können. Von der SPD-Fraktion hieß es, angesichts zunehmender Schwankungen auf der Angebotsseite sei man auf mehr Flexibilität auf der Nachfrageseite angewiesen. Die Linksfraktion kritisierte, es sei nicht nachzuvollziehen, dass den Unternehmen große Summen zur Verfügung gestellt würden, auch wenn sie den Strom gar nicht abschalten müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Verordnung als im Grundsatz brauchbar, kritisierte aber das Fehlen eines marktwirtschaftlichen Elements, da die Preise staatlich festgelegt würden.
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