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Mit diesem nach dem englischen Begriff „European Market Infrastructure Regulation“ auch als EMIR-Ausführungsgesetz bezeichneten Vorhaben werden die für die Umsetzung der EU-Vorgaben zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert. Nach Angaben der Bundesregierung sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden dürfen, sondern sie müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit werde es der Finanzaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken geführt und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigt hätten.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass eine der größeren von der Koalition vorgenommen Änderungen auf Anregungen in der öffentlichen Anhörung zurückgehe. Sachverständige hatten ebenso wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme (17/11690) verlangt, die sogenannte Nachteilsausgleichsverpflichtung für Insolvenzgläubiger gegen zentrale Gegenparteien im Derivategeschäft zu streichen. Grund war die Sorge, die Wettbewerbsfähigkeit der Clearing-Dienstleistungen könnte im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erheblich geschwächt werden. Zurückhaltender über diesen Punkt äußerte sich die FDP-Fraktion: Man habe es sich mit dieser Änderung im Insolvenzrecht nicht einfach gemacht.
Die SPD-Fraktion unterstützte die Änderungen beim Nachteilsausgleich, kritisierte aber ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die späte Vorlage der Änderungsanträge der Koalition. Vieles gehe in die richtige Richtung, man sehe aber Schwächen bei der Umsetzung, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Änderungsantrag mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde. Während die FDP-Fraktion die Heraufsetzung des Schwellenwertes für Kontrollen bei Nicht-Finanzinstituten von zehn auf 100 Millionen Euro als Entbürokratisierung lobte, wurde dies von der Linksfraktion scharf kritisiert.
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