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Zudem stehe dieser Unabhängigkeit auch das vom Bundesinnenministerium konzipierte Finanzierungskonzept entgegen, heißt es in dem Antrag weiter. Wollte die Stiftung „personell und materiell arbeitsfähig sein“, wäre sie „in erheblichem Maße darauf angewiesen, sich von denjenigen Marktteilnehmern zu finanzieren, deren Produkte und Dienstleistungen sie vergleicht beziehungsweise deren Datenschutzstandards sie über die Schaffung von Auditierungsverfahren mittelbar bewertet“, kritisieren die Abgeordneten. Eine solche Stiftung könne keine für Bürger glaubwürdige Instanz in Fragen des Datenschutzes sein.
In dem Antrag fordern die beiden Fraktionen, dass der Beirat der Stiftung gleichgewichtig mit Vertretern der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Verbrauchervertretern sowie Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sein muss. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge „gewährleisten, dass die Stiftung ihre Aufgaben unabhängig von der datenverarbeitenden Wirtschaft ausführen kann“. Auch soll die Regierung die Stiftung so ausstatten, „dass sie nicht finanziell von den privaten datenverarbeitenden Unternehmen abhängig wird“. Den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder soll nach dem Willen der SPD- und die Grünen-Fraktion zudem „bei der Entwicklung der Aufgabenstellung der Stiftung entscheidender Einfluss“ eingeräumt werden.
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