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Ab Januar 2013 werden die Führerscheinklassen gemäß EU-Vorgaben neu kategorisiert, schreibt die Fraktion zur Begründung. Danach fallen Führerscheine für Dreiräder über 15 kW in die Klasse A. Dies bedeute, dass in Deutschland für das Führen von Dreirädern eine praktische Prüfung auf einem Zweirad abgelegt werden muss, obwohl die physischen Eigenschaften eines Dreirads eher zweispurigen Fahrzeugen gleichen würden. Ein Großteil der Dreiradfahrer sei aber gerade deshalb an dem Fahren von Dreirädern interessiert, da sie keine Zweiräder führen wollten.
Die europäische Richtlinie räume den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu einer Ausnahmeregelung ein, die für das Führen von Trikes über 15 kW ab dem 21. Lebensjahr die Fahrerlaubnisklasse B vorsehe. Sachlich würden keine Einwände vorliegen, diese Möglichkeit zu nutzen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.
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