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Volker Rodekamp vom Deutschen Museumsbund warnte vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Museen, die eine Ausstellungsvergütung mit sich bringen würde. Vor allem kleine Museen seien davon besonders stark betroffen. Ausstellungen zeitgenössischer Kunst würden keine Gewinne erbringen, seien meist nicht einmal kostendeckend und könnten nur durch externe Geldgeber realisiert werden. Den Museen entstünden durch den Transport der Exponate, die Versicherung, die Gestaltung der Ausstellung, das Marketing und die Produktion von Ausstellungskatalogen erhebliche Kosten. Eine verpflichtende Ausstellungsvergütung würde in der Folge zu weniger Ausstellungen führen. Dies aber könne nicht im Interesse der Künstler sein, die auf Ausstellungen angewiesen seien, um ihre Arbeit bekannt zu machen.
In diesem Sinne argumentierten auch Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler und Wolfgang Suttner von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine. Sturm verwies darauf, dass viele Galeristen in Deutschland selbst in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen lebten. Diesen dürften keine zusätzlichen Ausgaben aufgebürdet werden. Es sei zu befürchten, argumentierte Suttner, dass Galerien sonst nur noch bekannte Künstler ausstellen würden, weil nur dann ein entsprechender Gewinn durch den Verkauf ihrer Werke gewährleistet sei. Doch gerade junge Künstler seien auf Ausstellungen in Galerien angewiesen, um einen höheren Bekanntheitsgrad zu erreichen und um ihre Werke verkaufen zu können. Wolfgang Suttner lehnte eine verpflichtende Ausstellungsvergütung kategorisch ab. Ein solches Ansinnen stamme aus der „Mottenkiste des Regulierungswahns“, kritisierte er. Die Kunstvereine seien größtenteils ehrenamtlich organisiert. Deshalb könne ihnen auch keine Ausstellungsvergütung abverlangt werden. Suttner argumentierte ebenso wie Rodekamp und Sturm, dass eine möglichst große Anzahl von Ausstellungen für die Künstler wichtig sein. Dort könnten sie ihre Arbeiten präsentieren und somit ihre Verkaufschancen erhöhen. Künstler lebten nun einmal durch den Verkauf ihrer Werke.
Auch Hartmut Neumann von der Hochschule für bildende Künste Braunschweig verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass der Verkauf von Werken entscheidend sei für einen Künstler. Jeder, der diesen Beruf ergreife, wisse dies. „In keinem anderen Land gibt es flächendeckend so gute Ausstellungsmöglichkeiten wie in Deutschland.“ Den Künstlern sei am meisten durch eine Erhöhung der Ankaufetats an den Museen und eine Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent für den gewerblichen Kunsthandel geholfen.
Für eine Ausstellungsvergütung hingegen setzt sich seit vielen Jahren der Bundesverband Bildendende Künstlerinnen und Künstler ein. Deren Experte Detlef Schweiger verwies darauf, dass eine solche Ausstellungsvergütung bereits im Urheberrecht angelegt sei. Dies regle, dass die Nutzung eines Kunstwerkes angemessen zu vergüten sei. Und bei einer Ausstellung in öffentlich zugänglichen Räumen handle es sich zweifelsfrei um eine Nutzung im Sinne des Urheberrechts. Bei anderen Kunstsparten sei dies auch üblich – etwa bei Lesungen, Theatern oder Musikaufführungen. Schweiger verwies auf das Beispiel Sachsen. Dort habe der Sächsische Künstlerbund eine Richtlinie für eine freiwillige Ausstellungsvergütung entwickelt. Dabei habe man sich auch am schwedischen Vorbild orientiert.
Dieses schwedische Vorbild für eine Ausstellungsvergütung stellte Johan Wingestad vom schwedischen nationalen Künstlerverband aus Stockholm vor. Dort müssen zumindest staatliche und staatlich geförderte Ausstellungen eine solche Vergütung an die Künstler zahlen. Die Zahl der Ausstellungen sei deswegen auch nicht zurückgegangen. Allerdings seien gemeinnützige Organisationen von der Zahlung ausgenommen.
Unterstützt wird eine Ausstellungsvergütung auch von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Eine solche Vergütung könne die „strukturelle Ungerechtigkeit“ ausgleichen, der die bildende Kunst ausgesetzt sei, argumentierte Anke Schierholz von der Verwertungsgesellschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Bei Konzerten, Theater- und Filmvorführungen sei es selbstverständlich, dass der Urheber bezahlt wird. Bei Kunstausstellungen sei dies nicht der Fall. Diese Lücke bei den bildenden Künstlern müsse durch eine Ausstellungsvergütung geschlossen werden.
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