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Grundsätzlich bewertet die Bundesregierung den bisherigen Vollzug des Anerkennungsgesetzes auf der Grundlage der bis jetzt vorliegenden Daten aber positiv. Für ein hohes Interesse an den neuen Verfahren sprächen unter anderem die Nutzerzahlen der Informations- und Beratungsangebote. Allein über das zentrale Onlineportal „Anerkennung in Deutschland“ hätten sich seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis Ende November 2012 über 220.000 Besucher informiert, davon rund 40 Prozent aus dem Ausland. Auch in den im Rahmen des bundesfinanzierten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“ geförderten Beratungsstellen seien die Beratungsfälle seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes signifikant gestiegen.
Die von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) genannte Zahl von jährlich 25.000 Menschen, die von dem neuen Anerkennungsgesetz profitieren sollen, stellt nach Auffassung der Bundesregierung „keine Erwartungshaltung oder Zielgröße dar“, sondern sei lediglich eine Schätzung.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für eine Gesetzesnovelle, macht sie in ihrer Antwort deutlich. Mit dem Gesetz will sie die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessern, die Integration von in Deutschland lebenden Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt fördern und Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver machen.
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