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Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet seien. „Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“, betont die Bundesregierung. Niemand müsse aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten.
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