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Darin hatten die Abgeordneten geschrieben, Amnesty International habe in einem Report festgehalten, dass die Polizei „in mehreren europäischen Ländern (zumindest in Griechenland, Rumänien und Spanien)“ mit Gewalt gegen Demonstranten vorgehe, die gegen von den Regierungen der EU-Staaten durchgesetzte „einseitige Kürzungsprogramme“ protestierten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, beschreibt der in der Fragestellung aufgeführte Bericht von Amnesty International Vorkommnisse in drei EU-Mitgliedstaaten. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie gehe davon aus, „dass in den genannten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen ausreichender Rechtsschutz besteht“, und sehe deshalb keinen eigenen Handlungsbedarf.
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