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Das Bundesinnenministerium befindet sich der Antwort zufolge „laufend im Austausch mit den Innenministerien und -senatsverwaltungen der Länder und den Ausländerbehörden der Kommunen über aktuelle Fragen des Aufenthaltsrechts“. Aus diesem Austausch habe die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür gewonnen, dass es auf der Ebene der Länder und Kommunen systematisch zu Schwierigkeiten bei der Anwendung des Assoziationsrechts kommt. „Insbesondere vermag sie solche grundlegenden Schwierigkeiten auch nicht bei der Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch die zuständigen Behörden zu erkennen“, heißt es in der Vorlage weiter.
Neben den ständigen informellen Kontakten auf Arbeitsebene finde ein solcher Austausch auch zu Fragen des Assoziationsrechts regelmäßig bei der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder und dem Erfahrungsaustausch der Ausländerbehörden großer Städte – unter Beteiligung von Vertretern des Bundesinnenministeriums und der Innenministerien und -senatsverwaltungen der Länder – statt, heißt es in der Antwort weiter. Auch aus diesen Besprechungen habe die Bundesregierung bislang „keine Anhaltspunkte für eine Vielzahl von Verstößen
gegen das Assoziationsrecht“ gewonnen.
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