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Die Bundesregierung präzisiert in ihrem Gesetzentwurf unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und benennt die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in angemessener Größenordnung allgemein zulässig sein. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden. Den Begünstigungstatbestand zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft will die Regierung „maßvoll“ erweitern.
Eine „maßvolle“ Verdichtung und Nutzungsmischung im Innenbereich der Städte wollen Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ermöglichen. Sie fordern eine Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsordnung. Zusätzlich sollen Brachflächenkataster angelegt werden, die eine „strategische Grünraum- und Freiflächenplanung eine Flächenbewertung nach den Kriterien Biodiversität und Grünraumvernetzung, Klimafolgenanpassung und Naherholung beinhalten“.
Hilmar von Lojewski von der die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte in seiner Stellungnahme „ausdrücklich“ den Vorrang der Innenentwicklung in den Planungsleitlinien des Baugesetzbuches. Durch die Ausgestaltung als „Soll“-Vorschrift sei bereits ein hoher Grad an Verbindlichkeit erreicht, der aber den Gemeinden dennoch den nötigen Abwägungsspielraum lasse, um auch andere gleichwertige Planungsbelange berücksichtigen zu können.
Auch Andreas Mattner vom Zentralen Immobilien Ausschuss begrüßte die Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte, die sich vielfach konsequent am Leitbild der kompakten Stadt der kurzen Wege orientierten. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gelte es, die Innenentwicklung zu unterstützen, die Landschaft vor der weiteren Zersiedlung zu schützen und mehr Spielraum für einen verdichteten Städtebau zu eröffnen. Weiter forderte er aus Sicht der Immobilienwirtschaft, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies gelte für große Infrastrukturprojekte wie für komplexe Projektentwicklungen der Immobilienwirtschaft gleichermaßen.
Für Christfried Tschepe (Bundesarchitektenkammer) sind die Regelungen geeignet, die Innenentwicklung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz von Nutzungsmischung, Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte zu fördern und zu erleichtern. Er hielt den zeitnahen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens für wichtig, heißt es in seiner Stellungnahme.
Für Nicola Krettek vom Naturschutzbund Deutschland ist die vorgeschlagene Novellierung des Baugesetzbuches ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie schlägt zudem vor, eine Kosten-Nutzen-Analyse der beabsichtigten Planungen einzu-
führen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich lehnte sie hingegen „grundsätzlich“ ab.
Helmut Born vom deutschen Bauernverband unterstützte auch die vorgesehene Stärkung der Innenstädte, um die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „grünen Wiese“ weitestgehend zu vermeiden. Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Flächen müsse in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben. Böden müssten für die landwirtschaftliche Produktion besser geschützt und effizient zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben genutzt werden. Allerdings lehnte er die vorgesehene Begrenzung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich ab, weil dadurch der Landwirtschaft Wettbewerbshemmnisse aufgebürdet würden. Die Tierhaltung sei der bedeutendste Wirtschaftszweig in der Landwirtschaft. Mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze würden im Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.
Im Gegensatz zum Bauernverband begrüßten die kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Begrenzung. Dies sei die notwendige Voraussetzung dafür, dass die kommunale Bauleitplanung ihre ureigenste Aufgabe, nämlich die Abwägung planerischer Bewältigung unterschiedlicher Nutzungsbelange, wieder erfüllen und einer ungesteuerten Zersiedlung des Außenbereichs durch eine Vielzahl von Großanlagen wieder begegnen könne.
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