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Die Abgeordneten würdigen das Ziel des Verordnungsvorschlags, auf eine weitere Vereinheitlichung der klinischen Prüfungen in der EU hinzuwirken. „Jedoch weist der Verordnungsvorschlag erhebliche Mängel auf, die in dem weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren behoben werden müssen“, schreiben die Abgeordneten. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den EU-Verhandlungen dafür einzusetzen, dass das in Deutschland bestehende und grundrechtlich gebotene Schutzniveau für Prüfungsteilnehmer – insbesondere auch für Minderjährige sowie für nicht einwilligungsfähige erwachsene Patienten – in den Verordnungsvorschlag aufgenommen wird. „Zumindest muss den Mitgliedstaaten in der Verordnung die Möglichkeit eingeräumt werden, strengere Schutzregelungen in den nationalen Gesetzen vorzusehen“, schreiben die Abgeordneten. Zudem müssten unabhängige, interdisziplinär besetzte Ethikkommissionen weiterhin in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden.
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