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Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen im Bereich der Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vervollständigt worden seien. Mit der Regelung des § 111c SGB V sei insbesondere die Gleichstellung der ambulanten mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen hergestellt worden. Ferner sei mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch eine Konkretisierung des Entlassmanagements erfolgt. „Es wurde klargestellt, dass das Entlassmanagement Teil der Krankenhausbehandlung ist“, führt die Bundesregierung aus. Darüber hinaus seien durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine gezielte Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Reha-Leistungen gestärkt worden. „Damit wird Transparenz geschaffen“, schreibt die Bundesregierung.
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