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Weiter heißt es in der Vorlage, in Deutschland werde der Nachzug von minderjährigen Kindern zu ihren hier lebenden Eltern ab dem Alter von 16 Jahren in der Regel davon abhängig gemacht, „dass das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann“. Mit dieser Regelung sei Deutschland innerhalb der Europäischen Union isoliert, schreiben die Abgeordneten.
Nach ihrem Willen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese „Integrationsbedingungen für über 16-jährige Kinder beim Nachzug aufzuheben“. Auch soll der Gesetzentwurf laut Antrag unter anderem den Anspruch auf Kindernachzug auf getrennt lebende Elternteile erweitern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern der andere Elternteil der Zusammenführung zugestimmt hat. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem festlegen, dass DNS-Abstammungsgutachten in Verfahren zum Kindesnachzug „nur in sehr engen Grenzen als ultima ratio nach Ausschöpfung aller weniger belastenden Beweismittel durchgeführt werden“.
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