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Dazu soll die Regierung eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, im Grundgesetz Wohnen als Menschenrecht festzuschreiben, und Maßnahmen zu ergreifen, die ein weiteres Ansteigen der Mieten aufgrund starker Nachfrage unterbinden. Dazu sollen rechtzeitig geeignete Schritte gegen die Einflussnahme ausschließlich renditeorientierter Finanzinvestoren auf den Wohnungsmarkt unternommen werden. Außerdem soll die Bundesregierung Regelungen im Bundesrecht vorlegen, die die Mietsteigerungen auf ein Minimum reduzieren.
Die Fraktion fordert zudem Maßnahmen zur bedarfsgerechten Förderung des sozialen Wohnungsbaus und eine Aufstockung sowohl der Kompensationszahlung des Bundes zur Wohnbauförderung auf 700 Millionen Euro als auch der Städtebauförderung auf 600 Millionen Euro sowie Umstrukturierungen im Bundeshaushalt, die den objektiven Erfordernissen des Klimaschutzes auch bei der energetischen Gebäudesanierung gerecht werden.
Wohnen in Deutschland wird seit einiger Zeit immer teurer und die Tendenz hält weiter an, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Ursachen seien vielfältig und regional differenziert. Steigende Bau- und Grundstückspreise würden ebenso dazu beitragen, wie erhöhte Grund- und Grunderwerbsteuern. Auch die unabdingbaren Erfordernisse der Barrierefreiheit und des Klimaschutzes im Wohngebäudebereich würden zwangsläufig zu Kostensteigerungen führen. Im Kern aber liege die Haupttriebkraft für den Anstieg der Wohnungsmieten im Auseinanderdriften von Angebot und Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt – sowohl quantitativ als auch qualitativ. Am stärksten betroffen von der Verknappung und Verteuerung des Wohnungsangebotes seien einkommensschwache Haushalte, Sozialleistungsempfänger, zunehmend Rentner, Behinderte, Familien mit Kindern sowie Studenten.
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