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Einen Antrag auf Erteilung einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung hatten zum Stichtag 31. Dezember 2011 laut Regierung 454 Optionspflichtige des Geburtsjahrgangs 1990 gestellt; 195 Optionspflichtigen dieses Jahrgangs wurden den Angaben zufolge zu diesem Stichtag Beibehaltungsgenehmigungen erteilt. Weiter verweist die Bundesregierung in der Vorlage darauf, „dass die Optionspflichtigen zu diesem Zeitpunkt noch über ein Jahr Zeit bis zum Abschluss ihrer Optionsverfahren hatten“.
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