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Im Dezember 2012 haben den Angaben zufolge die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Solidaritätsklausel vorgelegt. Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Art und Weise die Bundesregierung am Zustandekommen dieses Vorschlags beteiligt war. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Vorschlag zieht, wonach die Solidaritätsklausel „nicht nur auf dem Gebiet der EU (Land, Wasser, Luft) angewendet werden soll“.
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