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Wie die Abgeordneten ausführen, wurde im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg der Freistaat Bayern Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch „Mein Kampf“. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt nutze Bayern diese Rechte seither dazu, Nachdrucke des Buches und damit die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu unterbinden. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers ende indes in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Im Fall von „Mein Kampf“ laufe die urheberrechtliche Schutzfrist mithin am 31. Dezember 2015 aus.
Im urheberrechtlichen Sinn werde das Buch damit ab 2016 „gemeinfrei“ und könne grundsätzlich von jedermann nachgedruckt und verbreitet werden, heißt es in der Anfrage weiter. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, „wie mit antisemitischem und rassistischem Propagandamaterial wie Hitlers ,Mein Kampf‘ im Hinblick auf einen gegebenenfalls inhaltlich unveränderten Nachdruck umzugehen ist beziehungsweise ob es angesichts der menschenverachtenden Ideologie dieses Dokuments geboten erscheint, eine unveränderte Veröffentlichung, das heißt insbesondere propagandistisch motivierte Versionen, gesetzlich zu unterbinden“.
Wissen will die Fraktion, wie sich die Bundesregierung zu Forderungen positioniert, eine Veröffentlichung des Originaltextes von Hitlers „Mein Kampf“ ab 2016 in Deutschland zu unterbinden, und wie sie ein ausdrückliches Publikationsverbot in verfassungsrechtlicher Hinsicht bewertet. Auch erkundigt sie sich danach, wie die Bundesregierung die Auswirkungen einschätzt, die ein solches Publikationsverbot auf die wissenschaftlich-historische Aufarbeitung entsprechender nationalsozialistischer Werke hätte. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das durch den Freistaat Bayern in Auftrag gegebene Vorhaben des Instituts für Zeitgeschichte unterstützt, eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“ herauszugeben.
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