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Neben den Fördersätzen und Freibeträgen gehe es im Kern um eine bessere Berücksichtigung besonderer Lebensumstände von Studenten, die Anpassung an die Auswirkungen der Bolognareform sowie eine Entbürokratisierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). So stünden unter anderem die Umsetzung der Entbürokratisierungsvorschläge des Nationalen Normenkontrollrates aus, der sich mehrfach in Appellen an die Bundesregierung gewandt habe, seine Empfehlungen noch in dieser Wahlperiode umzusetzen.
Die amtierende Bundesregierung plane laut Haushalt 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten Jahre keine BAföG-Erhöhung. Für den Haushaltsgesetzgeber sei es gleichwohl geboten, schon jetzt die Kosten einzelner Reformschritte zu ermitteln und damit finanzielle und hochschulpolitische Spielräume für eine mögliche Erhöhung und Vereinfachung des BAföG auszuloten.
Die Grünen wollen daher von der Bundesregierung wissen, welche jährlichen Mehrkosten nach Schätzung der Bundesregierung durch eine Erhöhung der Fördersätze um drei, fünf oder zehn Prozent und bei gleichzeitiger Steigerung der Freibeträge um drei, fünf oder zehn Prozent entstehen. Außerdem fragt die Fraktion, welche jährlichen Mehrkosten seit dem Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entstanden wären, wenn die Höhe der BAföG-Fördersätze an die Steigerung der Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt worden wäre. Neben Zahlen zur Absenkung des Darlehensanteils, Steigung des Freibetrages und möglichen Pflegezeiten interessiert die Fraktion in ihrem 32-Punkte-Katalog auch, unter welchen Bedingungen das BAföG zwischen Erreichen des Bachelor-Abschlusses und der Aufnahme eines Master-Studiums weitergezahlt wird.
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