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Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru ist erforderlich, da die EU für Teile des Abkommens keine Kompetenz besitzt. Deshalb wurden neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner. Die Bundesregierung schreibt zu dem Vertrag, „vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika hat es die Europäische Union als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“.
Als Sachverständige geladen sind: DGB-Bundesvorstand, Gustavo Hernández (Coordinator Representación en Europa, ALOP – Asociación Latinoamericana de Organizaciones de Promoción al Desarollo a.c.), Christoph G. Schmitt (Lateinamerika Verein e. V.), Matthias Jorgensen (Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission), Myriam Vander Stichele (Transnational Institute Amsterdam) und Hildegard Stausberg (Vorsitzende Kölner Presseclub).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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