Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013
International tätigen Unternehmen soll es durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume. Hierbei geht es um das sogenannte „Bond-Stripping“, mit dem derzeit Beschränkungen der Verlustverrechnung umgangen werden können. „Bond Stripping“ bedeutet, dass ein Investmentfonds Anleihen kauft, die Zinsscheine (Kupons) aber abtrennt und gesondert verkauft. Dadurch werden künstliche Erträge erzeugt, die mit Verlusten des Anlegers verrechnet werden können, obwohl dies nach dem Körperschaftsteuergesetz eigentlich ausgeschlossen wäre. Auch beim Werbungskostenabzug von Fonds sollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein