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Grundlage der Diskussion war eine Petition mit der Forderung nach Schließung der vorhandenen Versorgungslücke. Der Petent Joachim Wohlfeld, der sowohl in der NVA als auch in der Bundeswehr gedient hat, stellt in seiner Eingabe fest, das noch immer Berufssoldaten mit Vordienstzeiten in der NVA gegenüber den Soldaten mit reiner Bundeswehr-Biografie in doppelter Hinsicht benachteiligt seien. Zum einen reiche auch das erhöhte Ruhegehalt nicht an die Versorgungsbezüge der Soldaten mit reiner Bundeswehr-Biografie heran. Zum anderen dürfe faktisch nicht mehr als 400 Euro hinzuverdient werden, sonst entfalle der gesamte Erhöhungsbetrag. „Nach mehr als 20 Jahren deutsche Wiedervereinigung ist eine unterschiedliche versorgungsrechtliche Absicherung und eine Benachteiligung der Berufssoldaten der Bundeswehr mit Vordienstzeiten in der ehemaligen NVA nicht mehr hinnehmbar“, sagte der Hauptmann a.D. vor den Abgeordneten. In der Regel gehe es um eine abgesenkte Versorgung in Höhe von 15 Prozent, erläuterte Wohlfeld. Dazu komme, dass bis 2008 eine geringere Ost-Besoldung gezahlt worden sei.
Zumindest was die Zuverdienstgrenze angeht, konnte der Verteidigungs-Staatssekretär dem Petenten Mut machen. Hier sei eine Anhebung auf 525 Euro geplant, sagte Kossendey. Was die Unterschiede bei Ruhegeld und Rente angeht, so räumte er Unterschiede ein. Diese würden eigenen Berechnungen entsprechend bei einer Besoldung nach A9 bei knapp 300 Euro liegen. Bei einer Besoldung nach A15 betrage der Unterschied 700 Euro. Allerdings, so machte der CDU-Politiker deutlich, habe man die unterschiedlichen Versorgungsregelungen nicht extra für ehemalige Soldaten der DDR geschaffen. Vielmehr gebe es diese Unterschiede auch bei Seiteneinsteigern mit einer „gemischten Erwerbsbiografie“, die erst später in den öffentlichen Dienst gewechselt sind, gleichwohl aber eine reine „West-Biografie“ haben, sagte Kossendey. Auch vor diesem Hintergrund riet der Staatsekretär von einem Beharren auf dem Gleichheitsgrundsatz ab. Es gebe jedoch andere Zahlen im Soldatenversorgungsgesetz, die man angehen könne, ohne den Verfassungsgrundsatz aufzugreifen, sagte er.
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