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Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird auch auf die Lage bei offenen Immobilienfonds reagiert, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere. Auch Publikumsfonds werden Anlagebeschränkungen unterworfen.
Bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, soll es Änderungen geben. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert. Erst bei höheren Anlagesummen ab 20.000 Euro kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch geschlossene Fonds wird begrenzt. Durch die umfassende Regelung der geschlossenen Fonds werde der graue Kapitalmarkt weiter verengt, erwartet die Bundesregierung. Verwalter von alternativen Investmentfonds wie Private Equity Fonds sollen einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen werden.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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