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Über die Notwendigkeit der in der Petition geforderten entschiedenen Bekämpfung von Menschenhandel sowie von Ausbeutung und Gewalt im Umfeld von Prostitution bestehe seit vielen Jahren ein breiter Konsens zwischen Bundesregierung und Bundestag, schreibt der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Kriminalität im Umfeld von Prostitution sowie sozialschädliche Formen der Prostitution wie Zwangsprostitution, Menschenhandel, sexueller Missbrauch Minderjähriger sowie Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution müssten mit allen Mitteln des Rechtstaates bekämpft werden. Dazu zählten die Mittel des Strafrechts, die ordnungsbehördliche Überwachung, präventive und repressive Maßnahmen sowie Schutz und Hilfe für die Opfer, heißt es weiter.
Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass Verurteilungen ohne Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer nur schwer zu erreichen seien. Schiebe man Opfer nach Abschluss des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler aber ab, erhöhe dies die Aussagebereitschaft anderer Opfer nicht, gibt der Ausschuss zu bedenken. Deshalb, aber auch aus humanitären Gründen müsse den Opfern ein Bleiberecht eingeräumt werden, wie es in Italien und in den USA erfolgreich praktiziert werde.
Wie aus der Begründung ebenfalls hervorgeht, lehnt die Bundesregierung ein grundsätzliches Verbot der Prostitution ab. Die freiwillige Ausübung der Prostitution sei in Deutschland seit langem erlaubt. Daran habe der Gesetzgeber auch bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2001 festgehalten, heißt es weiter. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass eine Rückkehr zu dem Rechtszustand vor Inkrafttreten des Gesetzes eine bessere Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution sowie Gewalt und Ausbeutung gegenüber Prostituierten ermöglichen würde.
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