Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2013
Derzeit haben 2.700 Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der betroffenen Menschen breitgestellt werden.
Durch die Novellierung des Gesetzes soll zudem geregelt werden, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung – mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen – angerechnet werden sollen. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche contergeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein