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Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (17/12354). Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru ist erforderlich, da die EU für Teile des Abkommens keine Kompetenz besitzt. Deshalb wurden neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner. Die Bundesregierung schreibt zu dem Vertrag, „vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika hat es die Europäische Union als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“.
Wie der DGB äußerte die ALOP (Asociación Latinoamericana de Organizaciones de Promoción al Desarollo) in ihrer Stellungnahme die Befürchtung, dass „sich das Übereinkommen für Kolumbien und Peru negativ auf die Produktionsleistung und die Beschäftigung im Dienstleistungssektor auswirken wird“. Außerdem bestehe die Gefahr, dass durch EU-Firmen und EU-Importe zusätzlicher Druck entstehen werde und dass kleine und mittlere Unternehmen insbesondere im Landwirtschaftssektor hieraus Nachteile haben werden.
Dagegen betrachtete die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission in ihrer schriftlichen Position das angestrebte Übereinkommen als Chance für die EU, hiermit „einen deutlich stärkeren Einfluss zu erlangen, um auf die Menschenrechtsprobleme in Kolumbien und Peru zu reagieren“. Eine Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens und der Dienstleistungsmärkte würde zudem wichtige neue Marktchancen bieten und eine „deutliche Senkung der einheimischen Produktionskosten“ bewirken.
Die Lateinamerika-Expertin Hildegard Stausberg, Vorsitzende des Kölner Presseclubs, betonte, beide Länder, sowohl Peru als auch Kolumbien „haben einen langen und schwierigen Weg hinter sich gebracht“. Das Abkommen biete ihnen nun die Gelegenheit, „sich Europa zu nähern“. Bedenken hinsichtlich arbeitnehmerrechtlicher und ökologischer Aspekte teilte sie nicht und verwies hierbei auf „wichtige Fortschritte in den vergangenen zehn Jahren“. Insbesondere in Kolumbien seien die Bemühungen um „mehr Rechtsstaat, mehr Freiheit und mehr Menschenrechte deutlich spürbar“. Zudem verwies Stausberg auf die Konkurrenz aus China, das ebenfalls an den Bodenschätzen der beiden Länder interessiert sei. „Wenn wir das Abkommen nicht hinbekommen, knallen in Peking die Korken“, warnte sie.
Christoph G. Schmitt, Hauptgeschäftsführer des Lateinamerika Verein e.V. hob hervor, dass von dem Abkommen nicht nur Peru und Kolumbien profitieren würden, sondern auch Deutschland. „Der Abbau der Zollschranken würde erheblich zur Diversifizierung der Ausfuhren beider Länder beitragen – weg von einer Fokussierung auf traditionelle Branchen, die wenige Arbeitsplätze schaffen und teilweise die Umwelt erheblich belasten.“ Umgekehrt seien beispielsweise die „dringend notwendigen Investitionen in Produktionsanlagen, Prozessoptimierung und Infrastruktur“ Chancen für die deutsche Exportwirtschaft.
Dagegen warnte Myriam Vander Stichele vom Transnational Institute Amsterdam vor Risiken, die nicht nur für Peru und Kolumbien bestünden, sondern auch für die EU. „Aufgrund der im Abkommen vorgesehenen Liberalisierung des Kapitalverkehrs wird sich für alle Vertragsparteien das Risiko für Geldwäsche und Steuerflucht erhöhen.“ Ein großes Problem bestehe darin, dass das Handelsübereinkommen hierbei weder besondere Verpflichtungen auferlege noch besondere Instrumente für die Zusammenarbeit bei derartigen kriminellen Finanztransaktionen vorsehe.
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